Vergütung
Die Gesamtverantwortung für die Festlegung der Grundprinzipien der Vergütung liegt bei der Generalversammlung.
Der Verwaltungsrat bestimmt die Vergütung innerhalb der von der Generalversammlung festgelegten Grenzen. Er genehmigt die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats, für den Verwaltungsratspräsidenten und für die gesamte Geschäftsleitung.